Kosten

Die durch meine Beauftragung entstehenden Kosten bespreche ich mit Ihnen vorab. Grundsätzlich rechne ich entweder minutengenau nach Zeitaufwand oder auf der Grundlage des Gegenstandswertes und den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Sie finden Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen der anwaltlichen Abrechnung u.a. auf der Homepage der für mich zuständigen Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Weitere umfangreiche Hinweise finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Kostenlose Prozesskostenrechner finden Sie im Internet, wenn Sie zu diesem Stichwort dort suchen. Es gibt insoweit jedoch bestimmte Besonderheiten im Arbeitsrecht (siehe zum Thema "Gebühren" bei FAQ).

Ebenso weise ich auf Alternativen (Öffentliche Rechtsauskunft; Beratungshilfe; Rechtsantragsstelle etc.) hin.

Selbstverständlich arbeite ich in Gerichtsverfahren auch auf Basis von Prozesskostenhilfe und führe – soweit gewünscht – die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Falls Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an. Da ich mehrere Jahre lang als Vorstandsmitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer (2003 bis 2005) bzw. einer der Geschäftsführer (2006 bis 2012) für Gebührengutachten und -anfragen zuständig war, weiß ich, dass insbesondere Verbraucher dazu immer wieder Verständnisfragen haben. Diese beantworte ich Ihnen gerne.